PRD ist präqualifiziert
Leistungserbringer (Hilfsmittellieferanten) müssen die Voraussetzungen für eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Herstellung, Abgabe und Anpassung der Hilfsmittel erfüllen. Das bisher gültige Zulassungsverfahren nach 126 Abs. 2 SGB V wurde vom Gesetzgeber durch neue Eignungsverfahren ersetzt. Unter anderem besteht für Leistungserbringer die Möglichkeit der Präqualifizierung. Ein Präqualifizierungsnachweis ist der Nachweis der grundsätzlichen Eignung zur Erbringung bestimmter Versorgungen.
Die Prentke Romich GmbH hat sich jetzt präqualifizieren lassen und die Präqualifizierung für die Versorgungsbereiche 02B (Umblättergeräte, Bedienunssensoren), 02C (Umfeldkontrollgeräte für elektrische Geräte) sowie 16A (Kommunikationshilfen) erhalten. Damit haben wir unsere grundsätzliche Eignung zur Erbringung dieser Versorgungen allen Krankenkassen gegenüber erfolgreich nachgewiesen.
PRD-Präqualifizierungsbestätigung
PRD-Präqualifizierung






